Wissenswertes für den Kleinkraftradbesitzer

Verkehrsrecht

In der Deutschen Demokratischen Republik ist die Sorge um die Gesundheit, das Wohlergehen und das Glück des Menschen oberster Grundsatz. Zur Verwirklichung dieses Prinzips ist es auch notwendig, den Straßenverkehr vorbildlich zu organisieren und zu lenken. Es ist für jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik eine gesellschaftliche Pflicht, ständig an der Verbesserung der Sicherheit und Disziplin im Straßenverkehr mitzuwirken.

Der moderne Straßenverkehr wird nur dann ordnungsgemäß und reibungslos abgewickelt. wenn sich alle Teilnehmer - und das sind alle Menschen, die an die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angewiesen sind - der Wichtigkeit und Bedeutung des Verkehrs im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben bewußt sind und sich diesem Bewußtsein entsprechend verhalten.

Unsere Verkehrsgesetze beinhalten im Rahmen der StVO und StVZO die wichtigsten, auf den gesammelten Erfahrungen beruhenden Regeln, nach denen sich das Verkehrswesen abwickeln soll. Darüber hinaus gibt es oft Situationen, auf die keine gesetzlichen Bestimmungen angewendet werden können, denn das Leben läßt sich nicht vollkommen in Paragraphen einfangen.

Unterbringung des Kleinkraftrades

Es liegt im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, des vorbeugenden Brandschutzes und dient nicht zuletzt Ihrem eigenen Vorteil, wenn Sie sich die in der Deutschen Bauordnung getroffenen Festlegungen der

  • § 449 –  Unterbringung von Motorzweirädern in nicht Wohnzwecken dienenden Räumen
  • § 450 – Unterbringung in Kleinstgaragen
  • § 451 – Einstellverbot für Kraftfahrzeuge
  • zu eigen machen und beachten.
  • Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten

    Hier gelten die "Technischen Grundsätze" (TG) zur Arbeitsschutz– und Brandschutzordnung 850/1 —Verkehr mit brennbaren Flüssigkeiten – vom 1.10.1962, Sonderdruck des GB1. Nr. 358.

    Insbesondere verweisen wir auf:

    Abschnitt 6. – Verbot der Aufbewahrung
    Abschnitt 9.14. – Erlaubte Aufbewahrung und Lagerung
    Abschnitt 9.31. – Höchstmengen
    Abschnitt 9.321. – Umfüllung in Kellerräumen

    Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung

    Alle Besitzer und Fahrer von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die von der Deutschen Volkspolizei im Gebiet der DDR nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen oder registriert werden, sind im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflichtversicherung vom 13. 10. 1955 (GB1. I, S. 820) gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch dieser Fahrzeuge bei der Staatlichen Versicherung der DDR versichert.

    Darüber hinaus ist der Abschluß einer freiwilligen Kraftfahrzeugversicherung möglich. Die Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung der DDR werden Sie hierbei gern beraten.

    Kleinkrafträder sind steuerfrei.

    1. Technische Beschreibung

    2. Bedienungsanleitung

    3. Hinweise zur Selbsthilfe, für Pflege und Wartung

    4. Wissenswertes für den Kleinkraftradbesitzer

    4.1.Verkehrsrecht

    4.2.Unterbringung des Kleinkraftrades

    4.3.Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten

    4.4. Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung

    5. Werkzeug und Zubehör

    6. Technisches Blatt - Anlage -

    7. Nachbemerkungen